Vermietservice

Wird geladen ...

Mietbedingungen

  1. Der Toilettenwagen und seine Einrichtungsgegenstände sind sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Es wurden zum Wagen die, in der im Anhang befindlichen Inventarliste aufgeführten, Gegenstände übergeben. Der Wagen wurde in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben.
  2. Der Mieter wurde vom Vermieter über den Transport, den Aufbau, den Betrieb und die Unterhaltung des Toilettenwagens unterrichtet. Der Frischwasseranschluss mit Geka-Kupplung oder C, sowie Fäkalienleitung DN100 und ein 220 V Anschluss sind vom Mieter herzustellen. Für Toilettenpapier, Handtücher, Seife etc. hat der Mieter zu sorgen. Ein Betrieb des Toilettenwagens ist nur bei Temperaturen > 5°C möglich bzw. gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, den Toilettenwagen nach den jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu benutzen.
  3. Der Transport (Abholung und Rückgabe) erfolgt ausschließlich durch den Mieter. Für den Fahrzeugtransport ist ein 24 bzw. 12 V Anschluss vorgesehen (auflaufgebremst; 24 V Hängerkabel kann gestellt werden). Die max. zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h.
  4. Der Toilettenwagen ist sorgfältig gereinigt zurückzugeben. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger ist ausdrücklich untersagt. Bei nicht ordnungsgemäß ausgeführter Reinigung behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungspauschale von 50,- € zu erheben.
  5. Schäden u./o. Verlust von Gegenständen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden! Für sämtliche Beschädigungen an der Ausstattung (Inventar), Aufbau und Fahrgestell der fahr- baren Toilettenanlage während der Mietzeit (An- und Abtransport eingeschlossen) haftet der Mieter (beginnend mit Übergabe/Übernahme des Wagens; endend mit Rückgabe/Rücknahme).
    Eine Haftung des Vermieters aus dem Betrieb des Toilettenwagens bzw. der Benutzung der Toilettenanlage, auch dritten gegenüber, ist ausgeschlossen.
    Die Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung tritt mit der Übergabe bei Abholung in Kraft und endet durch die ordnungsgemäße Rückgabe auf dem Übergabeprotokoll.
  6. Die Mietgebühr beträgt 200,- € und ist sofort nach Unterzeichnung des Mietvertrages ohne jeden Abzug fällig.
    Als Mietzeit gilt die vereinbarte Dauer der Veranstaltung (max. 3 Tage), der Abholtag (einen Tag vor Veranstaltung) sowie der Rückgabetag (einen Tag nach der Veranstaltung). Abweichende Mietzeiten müssen vorab schriftlich vom Vermieter bestätigt werden.
    Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins erhöht sich die Mietgebühr um 30,- € pro Tag.
    Der Toilettenwagen darf nicht an Dritte untervermietet werden.
  7. Bei Abholung ist eine Kaution von 100,- € zu hinterlegen. Nach Rückgabe der Mietsache wird diese zurückerstattet, sofern keine Beschädigungen oder Verluste an der Mietsache oder deren Inventar zu verzeichnen sind. Beschädigungen oder Verluste gehen zulasten des Mieters.
  8. Der Toilettenwagen ist nach Ablauf des Mietzeitraums dem Verantwortlichen des Feuerwehrvereins persönlich zu übergeben.
  9. Vom Mietvertrag kann jederzeit zurückgetreten werden, wobei eine Rücktrittgebühr von 50,- € erhoben wird. Bei Rücktritt vom Mietvertrag 21 u. weniger Tage vor dem Miettermin muss eine Ausfallentschädigung in Höhe des halben Mietpreises (i.d.R. 100,- €) geleistet werden.
  10. Sollte der Toilettenwagen infolge Beschädigungen nicht einsatzfähig sein, können hieraus keine Ansprüche (wie Ausfallentschädigungen) abgeleitet werden.